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PSA gegen Absturz - Anwenderschulung nach DGUV Regel 112-198 und 112-199

Die Vorschriften zur Anwendung von PSA gegen Absturz (PSAgA) gelten für alle Personen, die auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen im absturzgefährdeten Bereich arbeiten.

Gemäß § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) hat grundsätzlich eine Unterweisung der Beschäftigten zu erfolgen. Die Ausbildungsinhalte sind in DGUV Regel 112-198 ("Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz") und DGUV Regel 112-199 ("Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Retten aus Höhen und Tiefen") geregelt.

Die Schulung hat vor der ersten Benutzung von PSAgA zu erfolgen und ist dann einmal jährlich zu wiederholen.

Schulungstermine in Leipzig

Neue Termine erst wieder ab Mitte April 2024.

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Michael Korcz
Eisenacher Straße 72
04155 Leipzig


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