Service

Beratung

In Bereichen, in denen die Gefahren eines Absturzes nicht durch kollektive Schutzmaßnahmen verhindert werden kann, muß Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) eingesetzt werden. Gern beraten wir Sie bei der Auswahl der für sie geeigneten Ausrüstung.

PSA Prüfung nach DGUV-G 312-906

Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muß nach den Hersteller- und BG- Richtlinien mindestens einmal jährlich von einem Sachverständigen geprüft werden. Als ausgebildete Sachkundige führen wir diese Prüfungen für unsere Kunden aus.